Ab dem 1.1.2019 wurde im Stahlenschutzzgesetz (StrlSchG) der erlaubte Referenzwert von 300 Bq/m³ in Wohn- und Arbeitsräumen verbindlich festgelegt. Handeln Sie sofort!
Ab dem 1.1.2019 wurde im Strahlenschutzzgesetz ein verbindlicher Radon Referenzwert von 300 Bq/m³ in Wohn- und Arbeitsräumen festgelegt.