Der Referenzwert ist eine angenommene Größe, die nicht die Grenze der ungefährlichen Radonbelastung kennzeichnet. Sie legt nur eine wirtschaftlich vertretbare Größenordnung fest, ab dem Maßnahmen ergriffen werden sollten. Ein Grenzwert ist dagegen eine Obergrenze, unterhalb der eine Belastung ungefährlich ist.
Es gibt also keine ungefährliche Untergrenze bei Radon.
Die Todesrate durch Lungenkrebs steigt um etwa 16% pro 100 Bq/m³ Anstieg. Bezeichnend ist der Streit zwischen den einzelnen EU-Ländern um Werte von 100-300 Bq/m³.
Wir emfehlen für das eigene Haus, einen Referenzwert von 100 Bq/m³ anzustreben.
In Deutschland gilt seit dem 1.1.2019 laut Strahlenschutzgesetz ein Referenzwert von
300 Bq/m³
Gleiches gilt für die Schweiz, Österreich, Tschechische Republik. Es ist zu erwarten, dass der Wert von 300 Bq/m³ im Zuge der europäischen Harmonisierung in allen EU-Ländern Güligkeit erlangen wird.